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Autodesk

LIZENZ- UND DIENSTLEISTUNGSVERTRAG

BITTE SORGFÄLTIG LESEN: AUTODESK GEWÄHRT LIZENZEN AN DER SOFTWARE UND AN ANDEREN LIZENZIERTEN MATERIALIEN NUR UNTER DER BEDINGUNG, DASS DER LIZENZNEHMER ALLE BESTIMMUNGEN, DIE IN DIESEM VERTRAG ENTHALTEN SIND ODER AUF DIE DARIN BEZUG GENOMMEN WIRD, AKZEPTIERT.

Indem Sie die Schaltfläche „Ich akzeptiere” (“I accept”) oder eine andere Schaltfläche oder einen anderen Mechanismus zur Einwilligung in die Bestimmungen einer elektronischen Kopie dieses Vertrags auswählen oder indem Sie die Autodesk-Materialien ganz oder teilweise installieren, herunterladen, aufrufen oder in sonstiger Weise kopieren oder benutzen, erklären Sie Folgendes: (i) Sie schließen diesen Vertrag im Namen der juristischen Person, für die Sie zu handeln befugt sind (z.B. im Namen des Arbeitgebers) und erkennen an, dass diese juristische Person an diesen Vertrag rechtlich gebunden ist (und Sie erklären sich gleichzeitig bereit, im Einklang mit diesem Vertrag zu handeln) oder, falls Sie für keine derartige juristische Person vertretungsberechtigt sind, schließen Sie diesen Vertrag in Ihrem eigenen Namen als natürliche Person und erkennen an, dass Sie rechtlich an diesen Vertrag gebunden sind; (ii) Sie sichern zu, dass Sie berechtigt und befugt sind, im Namen der jeweiligen juristischen Person (falls zutreffend) oder in Ihrem eigenen Namen zu handeln und diese juristische Person oder sich selbst wirksam an diesen Vertrag zu binden. Es ist Ihnen nicht gestattet, diesen Vertrag im Namen einer anderen juristischen Person zu schließen, es sei denn, Sie sind ein Arbeitnehmer oder sonstiger Vertreter dieser juristischen Person mit dem Recht und der Befugnis, im Namen dieser juristischen Person zu handeln.

Falls der Lizenznehmer diesen Vertrag nicht schließen möchte, oder falls Sie nicht berechtigt und befugt sind, im Namen der jeweiligen juristischen Person oder (falls Sie nicht im Namen einer juristischen Person handeln) in Ihrem eigenen Namen zu handeln und diese juristische Person oder sich selbst wirksam an diesen Vertrag zu binden, (a) WÄHLEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE „ICH AKZEPTIERE” (“I ACCEPT”) ODER EINE ANDERE SCHALTFLÄCHE ODER EINEN ANDEREN MECHANISMUS ZUR EINWILLIGUNG NICHT AUS UND INSTALLIEREN SIE DIE AUTODESK-MATERIALIEN WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, RUFEN SIE DIESE NICHT AUF UND KOPIEREN ODER BENUTZEN SIE DIESE NICHT IN SONSTIGER WEISE, UND (b) GEBEN SIE DIE AUTODESK-MATERIALIEN (EINSCHLIESSLICH ALLER KOPIEN) INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH DEM DATUM DES ERWERBS GEGEN EINE RÜCKERSTATTUNG DER JEWEILIGEN VON DEM LIZENZNEHMER GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN AN DAS UNTERNEHMEN ZURÜCK, VON DEM SIE ERWORBEN WURDEN.

Die Begriffe „Autodesk“, „Vertrag” und „Lizenznehmer” und bestimmte andere in diesem Vertrag verwendete Begriffe sind in Anhang A oder im Hauptteil dieses Vertrags definiert.

1.              Lizenz

1.1              Lizenzeinräumung. Unter dem Vorbehalt und der Bedingung der ununterbrochenen Einhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer und der Zahlung der anfallenden Gebühren, räumt Autodesk dem Lizenznehmer eine einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz ein, die Lizenzierten Materialien zu Installieren und Aufzurufen, und zwar jeweils nur (a) in dem Gebiet, (b) in dem Umfang entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzart und bis zu der Erlaubten Anzahl, die in dem jeweils geltenden Lizenznachweis angegeben ist, und (c) im Einklang mit den anderen Bestimmungen dieses Vertrags. In Anhang B sind die verschiedenen Lizenzarten beschrieben. Sollte der Lizenznachweis keine Lizenzart oder keine Erlaubte Anzahl angeben oder kein Lizenznachweis existieren, ist die Lizenzart als Evaluierungslizenz und die Erlaubte Anzahl als eins (1) vorgegeben.

1.2              Upgrades und Frühere Versionen.

1.2.1              Wirkung von Upgrades. Wenn Autodesk oder ein Weiterverkäufer dem Lizenznehmer ein Upgrade zu anderen Lizenzierten Materialien, die bereits zuvor an den Lizenznehmer lizensiert wurden, bereitstellt, so gelten diese zuvor an den Lizenznehmer lizenzierten Lizenzierten Materialien und alle anderen dazu gehörigen Autodesk-Materialien als „Frühere Version”. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 1.2.2 (Ausnahme für Abonnement-Lizenznehmer) erlöschen die eingeräumte Lizenz und andere Rechte im Hinblick auf die Frühere Version einhundertzwanzig (120) Tage nach Installation des Upgrades. Innerhalb dieses Zeitraums von einhundertzwanzig (120) Tagen gilt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 1.2.2 (Ausnahme für Abonnement-Lizenznehmer), Folgendes: (a) Der Lizenznehmer muss die Benutzung der Früheren Version vollständig einstellen und alle Kopien der Früheren Version Deinstallieren und (b) nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Frühere Version nicht mehr als Lizenzierte Materialien, sondern stattdessen als Ausgeschlossene Materialien und der Lizenznehmer hat keine Lizenz mehr für die Frühere Version. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, auf Aufforderung durch Autodesk, alle Kopien der Früheren Version zu zerstören oder an Autodesk oder den Weiterverkäufer, von dem sie erworben wurden, zurückzugeben. Autodesk behält sich das Recht vor, von dem Lizenznehmer die Vorlage eines hinreichenden Nachweises darüber zu verlangen, dass alle Kopien der Früheren Version Deinstalliert wurden und, wenn Autodesk hierzu aufgefordert hat, zerstört oder an Autodesk oder den Weiterverkäufer, von dem sie erworben wurden, zurückgegeben wurden.

1.2.2              Ausnahme für Abonnement-Lizenznehmer. Das in Ziffer 1.2.1 (Wirkung von Upgrades) beschriebene Erlöschen von Rechten an Früheren Versionen gilt für den Lizenznehmer insoweit nicht, als (a) der Lizenznehmer ein Abonnement hat und die Abonnementprogrammbestimmungen den Lizenznehmer berechtigen, Frühere Versionen zu behalten, oder (b) Autodesk in sonstiger Weise seine schriftliche Genehmigung erteilt hat.

1.3              Zusätzliche Bestimmungen. Die Lizenzierten Materialien (oder Teile davon) unterliegen möglicherweise Bestimmungen (z.B. Bestimmungen, die den Lizenzierten Materialien beiliegen oder in Verbindung mit der Bestellung, dem Installieren, dem Herunterladen, dem Aufrufen, der Benutzung oder dem Kopieren der Lizenzierten Materialien bereitgestellt werden), die zusätzlich zu den in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen gelten oder von diesen abweichen. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, derartige Bestimmungen einzuhalten.

1.4              Sonstige Materialien. Wenn Autodesk dem Lizenznehmer zu den Lizenzierten Materialien gehörende sonstige Materialien bereitstellt (z.B. Fehlerbehebungen, Patches, Service-Packs, Updates oder Upgrades zu oder neue Versionen von den Lizenzierten Materialien oder Zusätzliche Materialien oder Benutzerdokumentation für die Lizenzierten Materialien), (a) so beinhalten oder unterliegen diese zusätzlichen Materialien möglicherweise anderen Bestimmungen, die zusätzlich zu den Bestimmungen in diesem Vertrag gelten oder von den Bestimmungen in diesem Vertrag abweichen (insbesondere zusätzliche oder abweichende Gebühren, Lizenzbestimmungen oder Nutzungsbeschränkungen) und der Lizenznehmer erklärt sich bereit, diese Bestimmungen einzuhalten oder (b) wenn keine anderen Bestimmungen für diese zusätzlichen Materialien existieren, so gelten für sie die gleichen Bestimmungen (insbesondere die Lizenzen, einschlägigen Lizenzarten, die Erlaubte Anzahl und die anderen Bestimmungen dieses Vertrags) wie für die Lizenzierten Materialien, zu denen diese zusätzlichen Materialien gehören (vorbehaltlich abweichender Bestimmungen unter Ziffer 1.2 (Upgrades und Frühere Versionen)). Unter keinen Umständen werden durch das Vorhergehende Rechte an Ausgeschlossenen Materialien gewährt.

1.5              Autorisierte Benutzer. Der Lizenznehmer darf nur dem Personal des Lizenznehmers das Installieren und/oder Aufrufen der Lizenzierten Materialien gestatten (vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in der einschlägigen Lizenzart) und jede derartige Installation und/oder jedes derartige Aufrufen unterliegt auch den anderen Erfordernissen dieses Vertrags und der einschlägigen Lizenzart und der Erlaubten Anzahl. Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung dieses Vertrags durch das Personal des Lizenznehmers und alle anderen Personen, die die Autodesk-Materialien durch den Lizenznehmer Aufrufen können, verantwortlich (egal ob dieses Aufrufen von Autodesk genehmigt ist oder im Einklang mit der einschlägigen Lizenzart und der Erlaubten Anzahl stattfindet oder nicht).

1.6              Lizenzierte Drittmaterialien. Die Autodesk-Materialien beinhalten möglicherweise Software, Daten oder Materialien Dritter oder werden von solchen begleitet. Derartige Materialien unterliegen Bestimmungen, die zusätzlich zu oder abweichend von den Bestimmungen in diesem Vertrag gelten. Derartige Bestimmungen können in der Software, den Daten oder Materialien Dritter beinhaltet oder in ihnen erwähnt sein (z. B. in der „Info”-Schaltfläche) oder können sich auf einer von Autodesk angegebenen Webseite befinden (die URL für eine derartige Seite kann sich auf der Webseite von Autodesk befinden oder ist auf Anfrage von Autodesk erhältlich). Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Einhaltung derartiger Bestimmungen einverstanden. Zusätzlich ist der Lizenznehmer allein dafür verantwortlich, alle Lizenzen einzuholen und einzuhalten, die für die Benutzung von Software, Daten oder Materialien Dritter erforderlich sind, welche der Lizenznehmer in Verbindung mit den Lizenzierten Materialien benutzt oder beschafft. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Autodesk nicht für derartige Software, Daten oder Materialien Dritter oder für deren Benutzung durch den Lizenznehmer verantwortlich ist und diesbezüglich keine Zusicherungen oder Garantien abgibt.

1.7              Abonnement. Autodesk kann Abonnements für die nach diesem Vertrag an den Lizenznehmer lizenzierten Lizenzierten Materialien anbieten. Der Lizenznehmer kann sich in einem solchen Fall entscheiden, ein solches Abonnement zu erwerben (und derartige Abonnements enthalten möglicherweise Rechte, die zusätzlich zu den in diesem Vertrag erwähnten Rechten gewährt werden oder von diesen abweichen). Sämtliche Abonnements unterliegen den jeweils einschlägigen Bestimmungen von Autodesk, welche sich in den jeweiligen Abonnementprogrammbestimmungen befinden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle der Anforderung, Annahme oder Benutzung eines Abonnements an diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß der einschlägigen Abonnementprogrammbestimmungen gebunden ist (und dass diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Teil dieses Vertrags und in diesen integriert sind). Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, diese Bestimmungen einzuhalten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Autodesk als Bedingung zur Bereitstellung eines Abonnements eine weitere Einwilligung in derartige Bestimmungen verlangen kann.

1.8              Dienstleistungen. Autodesk kann gelegentlich bestimmte Dienstleistungen anbieten und der Lizenznehmer kann sich in einem solchen Fall für die Annahme oder Inanspruchnahme von diesen Dienstleistungen entscheiden. Sämtliche Dienstleistungen unterliegen den jeweils einschlägigen Bestimmungen von Autodesk, welche sich in den jeweiligen Dienstleistungsbestimmungen befinden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle der Anforderung, Annahme oder Benutzung von Dienstleistungen an diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß der einschlägigen Dienstleistungsbestimmungen gebunden ist (und dass diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Teil dieses Vertrags und in diesen integriert sind). Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, diese Bestimmungen einzuhalten. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Autodesk als Bedingung zur Bereitstellung von Dienstleistungen eine weitere Einwilligung in derartige Bestimmungen verlangen kann.

1.9              Sicherungskopie. Die dem Lizenznehmer gemäß Ziffer 1.1 (Lizenzeinräumung) eingeräumte Lizenz gewährt das Recht, eine einzelne Sicherungskopie der Lizenzierten Materialien innerhalb des Gebiets zu erstellen, mit den folgenden Maßgaben: (a) Die Beschränkung auf eine einzelne Kopie gilt nicht für Kopien, die als Nebenbestandteil eines routinemäßigen Backups des gesamten Computersystems des Lizenznehmers, auf dem die Lizenzierten Materialien im Einklang mit diesem Vertrag Installiert sind, angefertigt werden, wenn dieses Backup die Anfertigung von Kopien von nahezu aller Software auf dem jeweiligen Computersystem einschließt und (b) jede Sicherungskopie darf nur dann und nur solange Aufgerufen und Installiert werden (außer auf einem Sicherungsspeichermedium, von dem die Lizenzierten Materialien nicht Aufgerufen werden können), wie die primäre Kopie der Lizenzierten Materialien unzugänglich und funktionsunfähig ist. Kopien der Lizenzierten Materialien, die die Erlaubte Anzahl übersteigen und die zu einem Zeitpunkt Installiert sind, zu dem die primäre Kopie der Lizenzierten Materialien auch Aufgerufen werden kann, gelten nicht als gemäß dieser Ziffer 1.9 (Sicherungskopie) gestattete „Sicherungskopien”.

1.10              Lizenzmerkmale. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass der Erwerb einer Lizenz an Lizenzierten Materialien, eines Abonnements oder von Dienstleistungen durch den Lizenznehmer weder bedingt ist durch die Lieferung zukünftiger Merkmale oder Funktionen noch durch jedwede öffentliche oder sonstige Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder in anderer Form) seitens Autodesk im Hinblick auf zukünftige Merkmale oder Funktionen.

1.11              APIs. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass sämtliche API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (soweit nicht von Autodesk in zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen für solche API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien anders angegeben) (a) vertraulich sind und Schutzrechten von Autodesk unterliegen, (b) nicht an Dritte vertrieben oder Dritten offengelegt oder anderweitig Dritten bereitgestellt werden dürfen, (c) nur intern und nur in Verbindung mit und zum Zwecke der autorisierten internen Benutzung der Lizenzierten Materialien, auf die sich die API-Informationen oder Entwicklungsmaterialien beziehen, durch den Lizenznehmer selbst benutzt werden dürfen, wie z. B. für die Entwicklung und Unterstützung von Anwendungen, Modulen und Komponenten, die auf oder mit diesen Lizenzierten Materialien betrieben werden können und (d) nur auf dem oder den selben Computer(n) Installiert werden dürfen, auf dem oder denen auch die Lizenzierten Materialien Installiert werden dürfen. Ungeachtet des Vorhergehenden oder der Bestimmungen von Ziffer 3 (Alle Rechte vorbehalten) verbietet dieser Vertrag dem Lizenznehmer nicht das Benutzen von Anwendungen, Modulen oder Komponenten, die der Lizenznehmer im Einklang mit diesem Vertrag entwickelt, zusammen mit anderer Hardware und Software und das Portieren solcher Anwendungen, Module oder Komponenten auf derartige Hardware und Software (einschließlich Software und Hardware Dritter), solange derartige Anwendungen, Module oder Komponenten (i) keine Entwicklungsmaterialien oder andere Autodesk-Materialien beinhalten oder verkörpern (mit Ausnahme der API-Informationen, die im Einklang mit diesem Vertrag bei ihrer Entwicklung benutzt wurden) und (ii) keine API-Informationen offenlegen. Im Sinne dieser Ziffer 1.11 (APIs) bedeutet (A) „API-Informationen” Informationen über Standard-Anwendungsprogrammierschnittstellen („API”), welche Autodesk den Lizenznehmern der Lizenzierten Materialien von Autodesk grundsätzlich zur Verfügung stellt und welche die Erfordernisse für die Kopplung mit Software (z. B. für das Aufrufen oder Steuern der Funktionen von derartiger Software) beinhalten, die in derartigen Lizenzierten Materialien enthalten ist und (B) „Entwicklungsmaterialien” SDKs und andere Toolkits, Bibiliotheken, Skripte, Referenz- oder Mustercodes und ähnliche Entwicklermaterialien, die in den Lizenzierten Materialien enthalten sind. API-Informationen beinhalten nicht die Implementierung von derartigen Schnittstelleninformationen, Entwicklungsmaterialien oder andere Software, Module oder Komponenten.

2.              Lizenzbeschränkungen/-verbote

2.1              Beschränkungen und Ausschlüsse.

2.1.1              Keine Lizenzeinräumung/Unautorisierte Handlungen. Die Parteien erkennen an, dass – ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in diesem Vertrag – keine Lizenz (weder ausdrücklich, stillschweigend noch in anderer Weise) im Rahmen dieses Vertrages eingeräumt wird (und die folgenden Rechte ausdrücklich ausgeschlossen sind): (a) An Ausgeschlossenen Materialien, (b) an anderen Autodesk-Materialien, die der Lizenznehmer nicht rechtmäßig erworben hat oder die der Lizenznehmer unter Verletzung dieses Vertrags oder in einer mit diesem Vertrag unvereinbaren Weise erworben hat, (c) zur Installation oder zum Aufrufen der Lizenzierten Materialien über den jeweils gültigen Lizenzzeitraum hinaus (egal ob es sich um eine Festlaufzeit oder ein Abonnement handelt) oder außerhalb der Parameter der jeweiligen Lizenzart oder der Erlaubten Anzahl, (d) zur Installation der Lizenzierten Materialien auf Computern, die nicht dem Lizenznehmer gehören oder nicht von ihm gemietet sind und unter seiner Kontrolle stehen, ohne die schriftliche Zustimmung von Autodesk, (e) zum Vertrieb, zur Vermietung, Verleihung, zum Verleasen, Verkauf, Unterlizenzieren oder anderweitigen Bereitstellen der Autodesk-Materialien (ganz oder teilweise) an andere natürliche oder juristische Personen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag oder in sonstiger Weise schriftlich von Autodesk genehmigt, (f) zur Bereitstellung von Merkmalen oder Funktionen der Autodesk-Materialien an natürliche oder juristische Personen (außer an und für den Lizenznehmer selbst zu den in der jeweiligen Lizenzart angegebenen Zwecken), gleichgültig ob dies über ein Netzwerk oder in gehosteter Weise erfolgt, (g) zum Installieren oder Aufrufen oder zum Genehmigen des Installierens oder Aufrufens der Autodesk-Materialien über das Internet oder ein nicht lokales Netzwerk einschließlich der Benutzung in Verbindung mit/als Wide Area Network (WAN), Virtual Private Network (VPN), Virtualisierung, Web-Hosting, Time-Sharing, Dienstleistungsunternehmen, Software as a Service (SaaS), Cloud Computing oder anderen Dienstleistungen oder Technologien, außer dies ist für eine bestimmte Lizenzart ausdrücklich vorgesehen, (h) zum Entfernen, Verändern oder Unkenntlichmachen von Rechtsschutzhinweisen, Beschriftungen oder Markierungen an den Autodesk-Materialien, (i) zum Dekompilieren, Disassemblieren oder sonstigem Zurückentwickeln (Reverse Engineering) der Autodesk-Materialien oder (j) zum Übersetzen, Adaptieren, Arrangieren, zur Herstellung von Bearbeitungen und Umgestaltungen oder zur sonstigen Veränderung der Autodesk-Materialien zu einem beliebigen Zweck.

2.1.2              Lizenzierte Materialien als einheitliches Produkt. Die Lizenzierten Materialien werden dem Lizenznehmer als einheitliches Produkt lizenziert und die jeweiligen Komponenten dürfen nicht zum Zweck der Installation oder des Aufrufens getrennt werden (und alle derartigen Komponenten müssen auf demselben Computer Installiert und Aufgerufen werden, Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch Autodesk).

2.1.3              Gebiet. Ohne schriftliche Erlaubnis durch Autodesk werden die in diesem Vertrag eingeräumten Lizenzen nur für das Gebiet gewährt. Nichts in diesem Vertrag gestattet es dem Lizenznehmer (einschließlich dem Personal des Lizenznehmers, falls vorhanden), die Lizenzierten Materialien außerhalb des Gebiets zu Installieren und Aufzurufen.

2.1.4              Folge von unautorisierten Benutzungsarten. Der Lizenznehmer wird die in dieser Ziffer 2.1 (Beschränkungen und Ausschlüsse) untersagten Benutzungsarten und Handlungen (sowie sämtliche Benutzungsarten und Handlungen, die mit den hierin enthaltenen Beschränkungen unvereinbar sind) (zusammen „Unautorisierte Benutzungsarten”) unterlassen und wird Dritten Unautorisierte Benutzungsarten weder gestatten noch Unautorisierte Benutzungsarten durch Dritte fördern. Jede derartige Unautorisierte Benutzung und jede Installation und jedes Aufrufen der nach diesem Vertrag bereitgestellten Lizenzierten Materialien, die nicht mehr von der einschlägigen Lizenzeinräumung gedeckt ist (insbesondere außerhalb der jeweiligen Lizenzart und/oder der Erlaubten Anzahl) oder in einer sonstigen Weise, die nicht im Einklang mit diesem Vertrag steht, stellt eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Autodesk und eine Verletzung dieses Vertrags dar. Der Lizenznehmer wird Autodesk unverzüglich von Unautorisierten Benutzungsarten oder anderen unautorisierten Installationen oder unautorisierten Aufrufen in Kenntnis setzen.

2.2              Umgehung.

2.2.1              Der Lizenznehmer darf (i) keine Geräte, Vorrichtungen, Software oder andere Mittel benutzen, die dazu bestimmt sind, oder die der Lizenznehmer in der Absicht benutzt, technische Maßnahmen jeglicher Art zu umgehen oder zu entfernen, die von Autodesk zum Schutz der Autodesk-Materialien benutzt werden und (ii) die Autodesk-Materialien nicht mit Produktcodes, Autorisierungscodes, Seriennummern oder anderen Kopierschutzvorrichtungen Installieren oder Aufrufen, die nicht von Autodesk direkt oder über einen Weiterverkäufer bereitgestellt wurden. Daneben darf der Lizenznehmer auch keine Vorrichtungen, Software oder andere Mittel benutzen, die dazu bestimmt sind, oder die der Lizenznehmer in der Absicht benutzt, den Autodesk License Manager oder ein beliebiges anderes Tool oder eine beliebige andere technische Schutzvorrichtung zu umgehen oder zu entfernen, das oder die von Autodesk zum Zwecke der Verwaltung, Überwachung oder Kontrolle der Installation oder des Aufrufens der Autodesk-Materialien bereitgestellt wird.

2.2.2              Der Lizenznehmer darf keine Geräte, Vorrichtungen, Software oder andere Mittel benutzen, die dazu bestimmt sind oder die der Lizenznehmer in der Absicht benutzt, in Verbindung mit den Ausgeschlossenen Materialien Nutzungsbeschränkungen zu umgehen oder zu entfernen oder von Autodesk deaktivierte Funktionen zu aktivieren. Der Lizenznehmer darf keine Funktionen oder technische Beschränkungen der Autodesk-Materialien umgehen oder löschen, die das unautorisierte Kopieren, Installieren oder Aufrufen der Ausgeschlossenen Materialien verhindern oder dafür vorgesehen sind.

2.3              Ausnahmen zu Verboten. Die in diesem Vertrag enthaltenen Verbote (insbesondere dieser Ziffer 2 (Lizenzbeschränkungen/-verbote)) gelten nicht, soweit einschlägige rechtliche Bestimmungen (insbesondere die EG-Richtlinie 91/250 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen sowie rechtliche Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen mit ähnlichem Schutzgegenstand) die Durchsetzung derartiger Verbote nicht gestatten. Zudem beschreibt dieser Vertrag bestimmte Rechte. Möglicherweise räumen die Gesetze des Staates oder Landes, in dem der Lizenznehmer die Lizenzierten Materialien erworben hat, dem Lizenznehmer andere Rechte ein. Diese anderen Rechte bleiben von diesem Vertrag unberührt, soweit eine Abweichung von diesen anderen Rechten nach den Gesetzen des jeweiligen Staates oder Landes nicht zulässig ist. Der Lizenznehmer trägt die Beweislast dahingehend, dass anwendbare Gesetze die Durchsetzung bestimmter Verbote nicht gestatten oder die Abweichung von bestimmten Rechten in einem solchen Staat oder Land durch diesen Vertrag nicht zulässig ist. 

3.              Alle Rechte vorbehalten

Autodesk und seine Lizenzgeber bleiben Eigentümer und Inhaber aller sonstigen Rechte an den Autodesk-Materialien und sämtlicher Kopien davon, insbesondere aller Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente und aller anderen geistigen Eigentumsrechte. Dem Lizenznehmer werden im Hinblick auf die Lizenzierten Materialien nur die ausdrücklich in diesem Vertrag enthaltenen beschränkten Lizenzen und keine anderen stillschweigenden oder sonstigen Rechte eingeräumt. Der Lizenznehmer willigt ein, dass die Autodesk-Materialien lizenziert und nicht verkauft werden, und dass das Recht zum Installieren und Aufrufen der Lizenzierten Materialien nur unter der Lizenz von Autodesk eingeräumt wird. Die Struktur und der Aufbau der in den Autodesk-Materialien enthaltenen Software, sowie von jedwedem Quellcode und ähnlichen zu der Software gehörigen Materialien, jedwede API-Informationen und Entwicklungsmaterialien (wie in Ziffer 1.11 (APIs) beschrieben) und andere als vertraulich oder geschützt gekennzeichnete Lizenzierte Materialien sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Autodesk und seinen Zulieferern und (a) dürfen nicht an Dritte vertrieben, offengelegt oder ihnen in sonstiger Weise bereitgestellt werden und (b) dürfen nur intern und nur in Verbindung mit und für die autorisierte interne Benutzung der Lizenzierten Materialien durch den Lizenznehmer benutzt werden.

4.              Datenschutz; Benutzung von Informationen; Verbindungen

4.1              Datenschutz und Benutzung von Informationen. Der Lizenznehmer willigt ein, dass der Lizenznehmer (und Dritte, die in dessen Namen handeln) in Verbindung mit diesem Vertrag Autodesk und dessen Weiterverkäufern (und Dritten, die im Namen von Autodesk und dessen Weiterverkäufern handeln) möglicherweise bestimmte Informationen und Daten über den Lizenznehmer (insbesondere personenbezogene Daten) und dessen Geschäft zur Verfügung stellen wird, die Autodesk und dessen Weiterverkäufer (und Dritte, die in deren Namen handeln) insbesondere über das Kundeninformationsformular (Customer Information Form) oder in sonstiger Weise in Verbindung mit Bestellungen, Registrierungen, Aktivierungen, Updates, Berechtigungskontrollen, Audits, der Überwachung von Installationen und dem Aufrufen von Autodesk-Materialien, Abonnements und Dienstleistungen und der Verwaltung der Rechtsbeziehung mit dem Lizenznehmer erheben und erlangen werden. Der Lizenznehmer willigt hiermit in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung derartiger Informationen und Daten (insbesondere etwaiger personenbezogener Daten) durch Autodesk, im Einklang mit Autodesks Richtlinien über den Schutz der Privatsphäre und Datenschutz in ihrer jeweils aktualisierten Form (einschließlich der Datenschutzrichtlinie von Autodesk, die derzeit auf http://usa.autodesk.com/company/legal-notices-trademarks/privacy-policy zu finden ist), ein. Der Lizenznehmer erkennt darüber hinaus an, dass (a) Autodesk den Lizenznehmer (und Dritte, die in seinem Namen handeln) eventuell auffordern wird, ausdrücklich in die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie von Autodesk und/oder in die spezifische Nutzung von Informationen und Daten (insbesondere personenbezogener Daten) einzuwilligen, (b) Autodesk Informationen und Daten (insbesondere Informationen und Daten über die Benutzung der Autodesk-Materialien und der Abonnements durch den Lizenznehmer und über Support-Anfragen des Lizenznehmers) in Verbindung mit der Bereitstellung, Wartung, Verwaltung oder Benutzung der Lizenzierten Materialien, Abonnements oder Dienstleistungen oder in Verbindung mit der Durchsetzung der Vereinbarungen im Zusammenhang mit den Lizenzierten Materialien, Abonnements oder Dienstleistungen an verbundene Unternehmen und Weiterverkäufer von Autodesk oder an sonstige Dritte übermitteln darf und (c) Autodesk derartige Informationen und Daten ins Ausland übermitteln darf, einschließlich einer Übermittlung in Staaten, deren Datenschutzgesetze dem Lizenznehmer ein geringeres Datenschutzniveau bieten als der Staat, in dem der Lizenznehmer ansässig ist. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass Autodesk derartige Richtlinien von Zeit zu Zeit ändern kann und dass eine solche Änderung ab der Bekanntgabe durch Autodesk auf der Autodesk-Website oder durch schriftliche Mitteilung für den Lizenznehmer verbindlich ist.

4.2              Verbindungen. Bestimmte Lizenzierte Materialien erfordern oder ermöglichen es dem Lizenznehmer möglicherweise, Inhalte und Dienste aufzurufen und zu benutzen, die auf von Autodesk oder Dritten betriebenen Websites gehostet werden. In manchen Fällen erscheinen derartige Inhalte und Dienste womöglich als Feature, Funktion oder Erweiterung der Lizenzierten Materialien auf dem Computer des Lizenznehmers, obwohl sie auf derartigen Websites gehostet werden. Das Aufrufen derartiger Inhalte und Dienste und die Benutzung von Lizenzierten Materialien kann ohne weiteren Hinweis dazu führen, dass der Computer des Lizenznehmers automatisch (zeitweise oder regelmäßig) eine Verbindung mit dem Internet herstellt und mit einer Webseite von Autodesk oder einem Dritten kommuniziert – z. B. um dem Lizenznehmer zusätzliche Informationen, Merkmale oder Funktionen bereitzustellen oder um zu verifizieren, dass die Lizenzierten Materialien und/oder Inhalte oder Dienstleistungen im Einklang mit diesem Vertrag oder anderen einschlägigen Bestimmungen benutzt werden. Für derartige Verbindungen zu Autodesk-Webseiten gelten die in Ziffer 4 (Datenschutz; Benutzung von Informationen; Verbindungen) beschriebenen Richtlinien von Autodesk zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz. Für derartige Verbindungen zu Webseiten Dritter gelten die Bestimmungen (insbesondere die Haftungsausschlüsse und Hinweise), die sich auf derartigen Webseiten befinden oder die in sonstiger Weise mit den jeweiligen Inhalten oder Diensten Dritter verbunden sind. Autodesk hat keinerlei Kontrolle über derartige Inhalte und Dienste Dritter, gibt keinerlei Empfehlung diesbezüglich ab und übernimmt keinerlei Verantwortung diesbezüglich. Alle Angelegenheiten zwischen dem Lizenznehmer und dem Dritten im Hinblick auf derartige Inhalte und Dienste (insbesondere bezüglich der Datenschutzrichtlinien der Drittpartei, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, der Lieferung und Bezahlung von Produkten und Diensten und aller anderen Bestimmungen im Hinblick auf solche Angelegenheiten) betreffen ausschließlich den Lizenznehmer und den Dritten. Autodesk kann die Verfügbarkeit der Inhalte und Dienste Dritter jederzeit aus beliebigem Grund ändern oder beenden. Das Aufrufen und die Benutzung von bestimmten Inhalten und Diensten (sowohl von Autodesk als auch von Dritten) erfordert möglicherweise die Einwilligung in gesonderte Bestimmungen und/oder die Zahlung von zusätzlichen Gebühren.

5.              Beschränkte Garantie und Ausschlüsse

5.1              Beschränkte Garantie. Autodesk garantiert, dass die Lizenzierten Materialien ab dem Datum ihrer Lieferung an den Lizenznehmer für eine Dauer von neunzig (90) Tagen (“Garantiezeit”) die in der Benutzerdokumentation beschriebenen allgemeinen Merkmale und Funktionen aufweisen. Die Haftung von Autodesk und die Rechte des Lizenznehmers während der Garantiezeit (“Beschränkte Garantie”) bestehen (mit Ausnahme von gesetzlichen Mängelrechten oder Ansprüchen, die nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können) darin, nach Wahl Autodesks (i) zu versuchen, etwaige Fehler zu beseitigen oder zu umgehen oder (ii) etwaige vom Lizenznehmer gezahlte Lizenzgebühren zu erstatten und diesen Vertrag oder die Lizenz, die speziell für die Lizenzierten Materialien gilt, zu kündigen. Eine Rückerstattung setzt die Rückgabe der Autodesk-Materialien während der Garantiezeit zusammen mit einer Kopie des Lizenznachweises des Lizenznehmers an das örtliche Autodesk-Büro oder den Weiterverkäufer, von dem der Lizenznehmer die Autodesk-Materialien erworben hat, voraus. DIE HIERIN ENTHALTENE BESCHRÄNKTE GARANTIE GIBT DEM LIZENZNEHMER BESTIMMTE RECHTE. DER LIZENZNEHMER HAT MÖGLICHERWEISE ZUSÄTZLICHE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH LAND ABWEICHEN KÖNNEN. AUTODESK VERSUCHT NICHT, DIE MÄNGELRECHTE DES LIZENZNEHMERS ÜBER DAS GESETZLICH ERLAUBTE HINAUS EINZUSCHRÄNKEN.

5.2              Ausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN B...

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