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39
39 Physiotherapie
M. Bußmann, B. Hartmann
39.1 Allgemeine
Hygienemaßnahmen – 469
39.1.1 Händehygiene – 469
39.1.2 Handschuhe – 470
39.1.3 Schutzkittel – 470
39.1.4 Mundschutz – 470
39.3 Maßnahmen der Hydrotherapie – 471
39.3.1 Therapie- und Bewegungsbäder – 471
39.3.2 Wannenbäder und Packungen – 473
39.4 Reinigungs- und Desinfektionsplan in
der Physiotherapie – 474
39.2 Hygienemaßnahmen in
der Physio therapie mit infektiösen
Patienten – 470
Literatur – 475
39.1 Allgemeine Hygienemaßnahmen
Die Infektionsgefahr bei Physiotherapie ist sowohl für
Patienten als auch Therapeuten gering. Die Verfahren
der Physiotherapie dienen einerseits der Wiederherstel-
lung der Gesundheit, andererseits der Prophylaxe und
Prävention sowie Vermeidung von Komplikationen
während des Krankenhausaufenthaltes. Obwohl Physio-
therapeuten mit vielen verschiedenen Patienten direk-
ten Körperkontakt haben und somit vielfältige Möglich-
keiten für Kreuzübertragungen bestehen, sind sie nur
selten die Quelle von Infektionsübertragungen (Kralovic
u. Linnemanns 2004). Invasive Maßnahmen fi nden nicht
statt. Mobiliar- bzw. Gerätefl ächen können problemlos
gereinigt bzw. bei Bedarf desinfi ziert werden. Benötigte
Geräte bzw. Materialien sind, falls nicht als Einwegpro-
dukte verwendet, problemlos aufbereitbar. In der Regel
sind daher in der Physiotherapie die Standardhygiene-
maßnahmen völlig ausreichend.
Um die Standardhygienemaßnahmen in der Physiothera-
pie durchführen zu können, ist als organisatorische bzw.
bauliche Voraussetzung die Anbringung von Händedes-
infektionsmittelspendern zwischen den einzelnen Behand-
lungsplätzen bzw. Behandlungskabinen unabdingbar. In
jedem Raum muss ein Handwaschbecken mit Flüssig-
seifespender vorhanden sein.
Bei der Ausbildung und Fortbildung des Personals
müssen Hygieneregeln angemessen behandelt werden, da-
mit das Bewußtsein für das Risiko, Infektionen auf Patien-
ten übertragen zu können, vorhanden ist.
Die wichtigsten Maßnahmen, die sowohl zur Präven-
tion von Kreuzinfektionen, aber auch dem Personalschutz
dienen, werden im Fogenden nur kurz zusammengefasst,
sie sind in
Problematischer ist allerdings die Hydrotherapie bei
Verbrennungspatienten, die jedoch hier nicht behandelt
werden soll (Tredget et al. 1992). Außerordentlich gering
ist die Infektionsgefährdung durch Verschlucken von
Badewasser in Bewegungs- und Therapiebädern, weil
der Verdünnungseff ekt, selbst wenn z. B. durch einen
inkontinenten Patienten darmpathogene Erreger in das
Wasser gelangten, sehr groß ist. Im Folgenden sollen die
wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen
im Rahmen der Physiotherapie dargestellt werden.
39.1.1 Händehygiene
Händedesinfektion bzw. Händewaschen ist bei der kran-
kengymnastischen und Massagebehandlung die wichtigste
Maßnahme zur Verhinderung einer Erregerübertragung.
Eine Dekontamination der Hände soll deshalb immer zwi-
schen der Behandlung der Patienten durchgeführt werden.
Deswegen müssen in der Physiotherapieabteilung genü-
Kap. 24 ausführlich beschrieben. Die erweiter-
ten Hygieneanforderungen bei der Behandlung von infek-
tiösen Patienten werden danach erläutert.
7
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470
Kapitel 39 · Physiotherapie
gend Handwaschbecken und Desinfektionsmittelspender,
die vom Personal leicht erreicht werden können, zur Ver-
fügung stehen. Eine Auswahl geeigneter Flüssigseifen, Des-
infektionsmittel und Hautpflegemittel muss vorhanden
sein, weil Hautunverträglichkeiten nicht selten sind.
anderen Personen benutzt werden. Je nach Ausmaß des
Körperkontakts kann aber auch eine Schürze ausreichend
sein.
39.1.4 Mundschutz
III
Tipp
In einem solchen Fall eignen sich auch kleine Flaschen
mit einem Händedesinfektionsmittel, die in der Kittel-
tasche mitgenommen werden können.
Insbesondere bei expektorationsfördernden Maßnahmen
ist aus Personalschutzgründen das Tragen einer chirurgi-
schen Maske zu empfehlen. Zum Schutz immunsuppri-
mierter Patienten ist der Einsatz von chirurgischen Masken
zwar nicht durch Studien belegt, wird aber aus grundsätz-
lichen Erwägungen dennoch empfohlen.
Bei der Therapie von Tuberkulosepatienten ist das
Tragen einer FFP2-Maske empfohlen (
Oft stellt sich die Frage, ob die Hände desinfiziert oder
gewaschen werden sollen. In der Physiotherapie, bei der
in der Regel physischer Kontakt mit der intakten Haut
des Patienten stattfindet, ist grundsätzlich beides mög-
lich. Jedoch wird durch die Händedesinfektion (bei bes-
serer Hautverträglichkeit) eine höhere Keimreduktion
erreicht.
Von dieser Regel abweichend ist z. B. nach atemstimu-
lierender Einreibung das Händewaschen sinnvoll und aus-
reichend. Händewaschen und anschließende Händedes-
infektion ist nur in wenigen Ausnahmefällen angebracht
(
Kap. 15 ) und auch
in Unfallverhütungsvorschriften zwingend vorgeschrieben
(GUV-R 250/TRBA 250, 2003).
7
39.2 Hygienemaßnahmen in
der Physiotherapie
mit infektiösen Patienten
7
Kap. 24 ).
Bei der Therapie mit isolierten Infektionspatienten ist die
rechtzeitige Information von größter Wichtigkeit. Die Phy-
siotherapeuten müssen vom Krankenhauspersonal (ggf.
vom Hygienefachpersonal) über spezielle Hygienemaß-
nahmen instruiert werden. Auch in diesen Fällen ist ein
Merkblattsystem empfehlenswert, in dem grundlegende
Informationen über die jeweiligen Krankheitserreger mit
Hygieneempfehlungen verbunden sind.
Nach Möglichkeit soll angestrebt werden, bei isolierten
Infektionspatienten Infektionen – z. B. Clostridium-difficile-
Enteritis, postoperative Infektion im OP-Gebiet mit einem
multiresistenten Erreger oder Infektion/Besiedlung mit
methicillinresistentem Staphhylococcus aureus (MRSA) –
die Behandlung im Patientenzimmer vorzunehmen. Dies
gilt besonders, wenn eine Einzelzimmerisolierung empfoh-
len wurde. Zur Therapie benötigte Materialien müssen im
Patientenzimmer bleiben bzw. vor der Benutzung bei an-
deren Patienten wischdesinfiziert werden.
Gibt es wichtige medizinische Gründe für eine Be-
handlung in der Physiotherapieabteilung (z. B. die Nut-
zung bestimmter Geräte oder Platzmangel im Patienten-
zimmer), kann die Physiotherapie auch außerhalb des
Zimmers (in der Phyisothearapieabteilung oder im Freien)
durchgeführt werden. Dabei müssen Vorkehrungen ge-
troffen werden, um eine Verbreitung des Infektionserregers
zu verhindern:
4
39.1.2 Handschuhe
Das Tragen von Handschuhen ist generell nur bei Gefahr
der Kontamination mit potenziell infektiösem Patienten-
material (z. B. Blut, Sekrete und Exkrete) notwendig. Nach
dem Ausziehen ist eine Händedesinfektion erforderlich, da
die Handschuhe nicht selten Mikroperforationen aufweisen
oder die Hände beim Ausziehen der Handschuhe kontami-
niert werden können.
39.1.3 Schutzkittel
Physiotherapeuten sollen bei der Arbeit mit Patienten auf
Intensivstationen grundsätzlich einen langärmligen Kittel
tragen. Aber auch auf »der Normalstation« ist das Tragen
von Schutzkitteln sinnvoll, wenn während der Therapie
großflächiger Kontakt mit dem Patienten oder auch seiner
Bettwäsche notwendig ist. In diesem Zusammenhang sei
die Patientenmobilisierung nach kinästhetischen Gesichts-
punkten oder auf neurophysiologischer Grundlage wie
nach dem Bobath-Konzept genannt. Hier unterstützen bzw.
übernehmen Therapeuten unter engem körperlichen Kon-
takt geschwächte bzw. ausgefallene Bewegungsfunktionen
des Patienten.
Der Kittel wird erst vor Patientenkontakt angezogen
und bleibt nach Gebrauch in der Nähe des Patientenbettes.
Sofern keine Einwegkittel benutzt werden, kann der
(nicht kontaminierte) Kittel zwischenzeitlich auch von
Grundsätzlich sollten nur kooperative, informierte
Patienten bzw. gut führbare Patienten außerhalb des
Patientenzimmers behandelt werden. Diese Patienten
können am Ende des Programms behandelt werden,
um notwendige Flächendesinfektionsmaßnahmen in
der Phyisotherapieabteilung zu organisieren.
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471
39
39.3 · Maßnahmen der Hydrotherapie
4
Der Patient soll ebenso wie der Physiotherapeut oder
die Begleitperson eine gründliche Händedesinfektion
(mindestens 30 s) durchführen.
externa (P. aeruginosa), Konjunktivitis durch C. trachoma-
tis (sog. Schwimmbadkonjunktivitis), Hautinfektionen und
Warzen. Die Behauptung, dass Fußmykosen, aber auch
Genitalmykosen häufig durch Schwimmbäder übertragen
werden, ist falsch. Fußmykosen werden sehr viel häufiger
durch die längere Einwirkung des Wassers und somit Auf-
weichung der Haut reaktiviert. Genitalmykosen haben vor
allem endogene Ursachen. Wenn exogene Faktoren eine
Rolle spielen, dann nicht Badewasser, sondern unzurei-
chende Körperhygiene oder Sexualkontakte. Auch Legio-
nelleninfektionen werden in Kliniken nicht durch
Schwimmbäder übertragen, allerdings ist die Bedeutung
von Duschen in diesem Zusammenhang bekannt. Die
Übertragung von Trichomonaden durch Badewasser ist
ebenfalls sehr unwahrscheinlich, wobei als mögliche Infek-
tionsquelle neben dem Wasser auch Badeutensilien und
feuchte Sitze verdächtigt werden.
Trotz der insgesamt geringen Infektionsgefahr müssen
jedoch folgende Regeln eingehalten werden:
4
4
Bei Wundinfektionen muss darauf geachtet werden,
dass der Patient einen gut sitzenden, trockenen und
sauberen Verband hat.
4
Bei Ganzkörperbesiedlung, die bei Staphylokokken-
(MRSA-)Infektionen, aber auch anderen multiresisten-
ten Erregern möglich ist, sollte der Patient frische Klei-
dung oder einen Schutzkittel über seine Kleidung an-
ziehen. Auch das Physiotherapiepersonal soll (wie auch
bei der Behandlung im Patientenzimmer) einen fri-
schen Schutzkittel tragen.
4
Bei nasaler Besiedlung/Ganzkörperbesiedlung mit
MRSA, aber auch bei noch unklarem Trägerstatus soll
der Patient mit Infektions- bzw. Kolonisationsverdacht
außerhalb des Zimmers einen chirurgischen Mund-
schutz tragen. Das Physiotherapiepersonal trägt wäh-
rend der Behandlung (wie auch im Patientenzimmer)
ebenfalls einen chirurgischen Mundschutz.
Vor dem Baden Blase und Darm entleeren.
4
Insbesondere nach der Behandlung von MRSA-Trägern
müssen alle Kontaktflächen (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen,
Vibrax oder ggf. »ergotherapeuthische« Hilfsmittel) mit
kliniküblichem Flächendesinfektionsmittel wischdes-
infiziert werden. Wichtig ist eine gute Zusammenarbeit
mit dem Klinikreinigungspersonal!
4
Vor und nach dem Baden duschen.
4
Im Badebereich saubere Badeschuhe tragen.
4
Patienten mit Wundinfektionen, Infektionen der Haut
oder ausgedehnten Fußmykosen dürfen Gemein-
schaftsbäder nicht benutzen. Dies gilt auch für Patien-
ten mit anderen Infektionen.
4
Nach dem Baden besonders Füße bzw. Zehenzwischen-
räume gründlich abtrocknen.
Flächendesinfektion. Eine Wischdesinfektion von Geh-
wägen, Geräten, Mobiliar oder Gymnastikmatten ist nur
nach Kontamination mit potenziell infektiösem Material
erforderlich, ansonsten sind Reinigungsmaßnahmen aus-
reichend (
4
Badebekleidung nach jedem Baden waschen.
39.4 ). Nach Behandlung von Patienten in der
Physiotherapieabteilung, die z. B. eine Staphylokokken-
(MRSA-)Infektion haben, ist jedoch eine Wischdesinfek-
tion der benutzten Gegenstände und Flächen auch ohne
sichtbare Kontamination notwendig, um das Risiko der
Erregerübertragung auf andere Patienten so gering wie
möglich zu halten. Ob Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll
sind, muss im Einzelfall mit dem Hygienefachpersonal
geklärt werden (
7
Patienten mit Anus praeter können mit wasserfesten Ver-
sorgungssystemen baden. Vor dem Baden soll der Beutel
erneuert werden. Da der Kohlefilter durch das Wasser zer-
stört wird, soll er entweder zugeklebt oder der Beutel nach
dem Baden gewechselt werden. Patienten mit Anus praeter,
die geregelten Stuhlgang haben, beispielsweise durch die
morgendliche Darmspülung, können einen sog. Minibeutel
oder eine Stomakappe auflegen.
7
Kap. 19 ).
Reinigung und Desinfektion
Eine routinemäßige Reinigung des Wasserbeckens ist un-
erlässlich. Eine laufende Desinfektion des Beckens und
anderer Flächen in der Umgebung, z. B. von Fußböden,
Wänden, Umkleidekabinen, Toiletten, Duschen, ist da-
gegen unnötig, weil es allenfalls zu einer kurzfristigen
Keimzahlreduktion auf den Flächen kommt: Spätestens
1–2 Stunden danach ist die Ausgangskeimzahl wieder
erreicht. Eine Desinfektion der Flächen mit geeigneten
Desinfektionsmitteln und Verfahren muss nur nach
Kontamination mit potenziell infektiösem Material (z. B.
Blut, Stuhl) erfolgen (
39.3 Maßnahmen der Hydrotherapie
39.3.1 Therapie- und Bewegungsbäder
Infektionsrisko
Jede Person, also auch jeder Patient, der sich vorher nicht
reinigt (abseift, shampooniert), gibt im Bad innerhalb von
3 Minuten ca. 10 8 –10 9 Keime vor allem seiner physiolo-
gischen Hautflora ab. Die häufigsten potenziell pathogenen
Keime, die aus Badebereichen in Krankenhäusern isoliert
werden konnten, sind P. aeruginosa, Enterokokken, S. au-
reus und E. coli. Die häufigsten Erkrankungen, die in
Schwimmbädern übertragen werden können, sind Otitis
Kap. 19 ).
Das Becken muss mindestens einmal jährlich entleert
werden, anschließend ist eine gründliche Reinigung des
Beckenbodens und der Beckenwände notwendig. Rück-
stände von Reinigungsmitteln müssen durch gründliche
7
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472
Kapitel 39 · Physiotherapie
Spülung entfernt werden. Die Reinigung des Becken-
bodens soll täglich, die Reinigung der Beckenwände
wöchentlich durchgeführt werden. Dabei werden Saugge-
räte und Bürsten eingesetzt. Die Überlaufrinnen sollen
mindestens einmal wöchentlich gereinigt werden. Rinnen-
roste werden abgenommen, um auch die Unterseite des
Rostes, die Rostauflageflächen und die Rinne reinigen
zu können. Nach Abschluß der Reinigungsarbeiten wer-
den Rinnen, Roste und Ableitungskanäle gründlich ab-
gespült.
Wasserspeicher sollen bei Bedarf, mindestens jedoch
halbjährlich entleert und gereinigt werden. Einschicht- und
Mehrschichtfilter sollen mindestens zweimal wöchentlich
gespült werden. Die Filterflächen der Anschwemmfilter
werden durch Spülen oder Abspritzen mindestens zweimal
wöchentlich gereinigt. Die Reinigungsarbeiten werden im
Betriebsbuch dokumentiert. Reinigungs- oder ggfs. Desin-
fektionsmittel dürfen die Wasserbeschaffenheit nicht be-
einflussen. Bei Reinigungsarbeiten in der Beckenumgebung
sollen diese nicht mit dem Wasser in Berührung kommen.
Der Beckenrand selbst soll nur mit Wasser gereinigt wer-
den. Möglich ist auch die Reinigung mit dem vorhandenen
Beckenwasser.
Da Holzroste schwer zu reinigen und zu trocknen sind,
sollen vorzugsweise Kunststoffroste verwendet werden.
Bei der Auswahl von Hebegurten muss darauf geachtet
werden, dass sie abwaschbar sind, da sie ggf. auch von in-
kontinenten Patienten benutzt werden müssen. Wärme-
sitzbänke sollen immer trocken gehalten werden, um eine
Vermehrung von Mikroorganismen nicht zu begünstigen.
Wäscheschleudern sollen wegen der möglichen Kontami-
nation der Badekleidung nicht benutzt und deshalb nicht
aufgestellt werden.
. Tab. 39.1. Mikrobiologische Anforderungen an das Rein- und
Beckenwasser
Reinwasser
Beckenwasser
KBE bei 20°C
bis 20/ml
bis 100/ml
KBE bei 36°C
bis 20/ml
bis 100/ml
III
Koliforme Keime bei 36°C
0/100 ml
0/100 ml
E. coli bei 36°C
0/100 ml
0/100 ml
P. aeruginosa bei 36°C
0/100 ml
0/100 ml
0/1 ml b
a Im Filtrat, b im Beckenwasser vonWarmsprudelbecken sowie
Becken mit zusätzlichen Wasserkreisläufen und Beckentempera-
turen über 30°C.
0/100 ml a
Definition
Unter Reinwasser versteht man das aufbereitete Wasser
nach Einmischung des Desinfektionsmittels; Füllwasser
ist das zur Erst- und Nachfüllung benutzte Wasser.
Das Füllwasser muss mikrobiologisch nur dann untersucht
werden, wenn es nicht aus der öffentlichen Wasserver-
sorgung stammt. Das Füllwasser von Bewegungsbädern
besitzt in der Regel Trinkwasserqualität. Ein Eintrag von
fakultativ pathogenen Erregern ist über diesen Weg un-
wahrscheinlich. Zur Wassererneuerung sind kontinuierlich
oder einmal am Tag je Besucher mindestens 30 l Becken-
wasser gegen Füllwasser auszutauschen. Unter bestimmten
Voraussetzungen, wie mangelnde Rückspülung oder unzu-
reichende Wasserdesinfektion, können sich Mikroorganis-
men, insbesondere auf der Filteroberfläche, vermehren und
ins Badewasser gelangen. Da dies besonders häufig bei
P. aeruginosa vorkommt, muss bei erhöhten Koloniezahlen
von P. aeruginosa im einlaufenden Wasser an einen Eintrag
aus dem Filter gedacht werden.
Im medizinischen Bereich werden Therapie- und Be-
wegungsbecken unterschieden. Die Wasseraufbereitung
von Therapiebecken erfolgt wesentlich strenger, da sie von
erhöht infektionsgefährdeten oder auch inkontinenten
Patienten benützt werden. Deshalb sollen sie an Wasserauf-
bereitungsanlagen mit Ozonisierung angeschlossen werden
(
Überwachung der Wasseraufbereitungsanlage
Das Wasser von Therapie- und Bewegungsbecken im Kran-
kenhaus muss denselben Anforderungen genügen wie das
Schwimmbadwasser in öffentlichen Schwimmbädern. Die
Überwachung der Schwimmbadaufbereitungsanlage er-
folgt täglich anhand eines Betriebsbuches, das als Nachweis
gegenüber der Gesundheitsbehörde gilt. Die entsprechen-
den Parameter können der DIN 19643 (oder in Zukunft der
Badewasserverordnung) entnommen werden. Die mikro-
biologischen Anforderungen an das Rein- und Becken-
wasser von Schwimmbädern sind in
dazu DIN 19643 Teil 3 ). Bewegungsbecken sind Schwimm-
und Badebecken für medizinisch indizierte Bewegungs-
therapie im Bereich der Rehablitation und Prävention.
7
Tab. 39.1 zusammen-
gestellt.
Die mikrobiologische Kontrolle der Wasserbeschaffen-
heit erfolgt in der Regel einmal im Monat. Die bakteriolo-
gischen Proben des Beckenwassers sind während der
Hauptbelastungszeit des Beckens ca. 50 cm vom Becken-
rand entfernt aus dem oberflächennahen Bereich zu ent-
nehmen, z. B. jeweils eine Probe von Ein- und Auslauf.
Reinwasserproben werden aus dem Zapfhahn der Rein-
wasserleitung unmittelbar vor Eintritt des Wassers in das
Becken genommen.
Fußsprühanlagen
Bereits 1990 hat das ehemalige BGA festgestellt, dass beim
»derzeitigen Stand der Erkenntnis … die Bereitstellung und
die Anwendung von Fußsprühanlagen wegen des umstrit-
tenen Nutzens für die Fußpilzprophylaxe nicht mehr ver-
pflichtend vorgeschrieben werden« kann. Die meisten Prä-
parate enthalten Formaldehyd oder andere Aldehyde, die
direkt auf die trockene Haut aufgesprüht werden sollen. Die
Legionella pneumophila
7
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473
39
39.4 · Reinigungs- und Desinfektionsplan in der Physiotherapie
Einwirkzeit soll mindestens 5 min bis zum Trocknen der
Haut betragen. Aldehyd- und insbesondere formaldehyd-
haltige Präparate führen jedoch häufig zu Allergien, und im
übrigen gibt es keine Untersuchungen, die den präventiven
Wert von Fußsprühanlagen belegen können. Außerdem
wird von den meisten Verwendern von Fußsprühanlagen
das Desinfektionsmittel auf die nasse Haut aufgesprüht und
die Einwirkzeit nicht eingehalten. Beim Einsatz zentraler
Desinfektionsmittelanlagen muss darüber hinaus berück-
sichtigt werden, dass bis zu 50% dieser Anlagen mit gram-
negativen Keimen kontaminiert sein können. Die verwen-
deten Präparate schließlich müssen als Arzneimittel zuge-
lassen sein.
Da Acrylbadewannen, die bezüglich Reinigung und Des-
infektion problematisch sind, immer mehr Verwendung
finden, sind im Folgenden die wichtigsten Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen zusammengestellt. Acrylglas
(Plexiglas) ist ein nicht kratzfester Kunststoff, der gegenü-
ber verschiedenen chemischen Substanzen nicht oder nur
bedingt beständig ist.
Materialschonung bei der Pflege
von Acrylbadewannen
5
Nur Reinigungstücher verwenden – keine Bürsten
oder Schwämme.
>
Die einzige wirksame Fußpilzprophylaxe ist das Tragen
von Badeschuhen und das gründliche Trocknen der Füße
mit Zehenzwischenräumen nach dem Baden.
5
Staub mit feuchtem Tuch, nicht trocken entfernen.
5
Nur flüssiges Reinigungs- oder Desinfektions-
mittel verwenden, keinesfalls Scheuerpulver oder
-milch.
39.3.2 Wannenbäder und Packungen
5
Reinigungs- oder Desinfektionsmittel nicht konzen-
triert anwenden; Dosierung genau einhalten.
Reinigung und Desinfektion von
medizinischen Wannen
Verschiedene medizinische Bäder mit Zusätzen von z. B.
pflanzlichen Auszügen, Kohlensäure oder Sauerstoff (Luft-
perlbäder) bzw. hydroelektrische Vollbäder (Stanger-Bad)
werden in der Hydrotherapie eingesetzt. Bei nicht infizier-
ten Patienten genügt eine gründliche Reinigung der Wan-
nen mit einem frischen Tuch und flüssigem Allzweckreini-
ger. Um die Flächen nicht aufzurauhen, sollen weder Bürs-
ten noch Scheuersand verwendet werden. Anschließend
wird die Wanne gründlich abgetrocknet. Bei Benutzung
durch kolonisierte oder infizierte Patienten (z. B. mit Haut-
ausschlägen oder Wundinfektionen) müssen die Wannen
wischdesinfiziert werden. Nach der Desinfektion müssen
die Wannen gründlich mit fließendem Wasser nachgespült
werden, um Desinfektionsmittelreste zu beseitigen. Aus or-
ganisatorischen Gründen ist es sinnvoll, infizierte Patienten
zuletzt zu behandeln.
5
Keinen Alkohol oder alkoholhaltige Reinigungs-
oder Desinfektionsmittel verwenden. Vorsicht mit
alkoholischem Händedesinfektionsmittel.
5
Bei Anwendung von färbenden Badezusätzen
(z. B. Kamillosan) ist die Badewanne sofort nach
Entleerung zu reinigen.
Moorbäder
Moorbäder dürfen nur als Einzelbäder verabreicht werden,
weil bei Gemeinschaftsmoorbädern das Risiko der Über-
tragung von Krankheitserregern vorhanden ist.
Fangopackungen
Als Fangopackung werden heute meist Peloid-Paraffin-
Gemische verwendet. Nach Säuberung der benutzten
Schmelzmasse und anschließender Desinfektion bei
130°C und einer Haltezeit von 15 min in speziellen
Fangoaufbereitungsanlagen erfolgt die Wiederverwen-
dung. Eine Überprüfung dieser Anlagen mit Bioindikato-
ren ist nicht notwendig, da die Packungen, sofern keine
schützende Folie verwendet wird, nur auf intakte Haut
aufgelegt werden dürfen. Vor der ersten Anwendung soll
laut Herstellerangaben die Fangopackung sterilisiert
werden. Aus hygienischer Sicht genügt jedoch eine Des-
infektion.
Handlungsanleitung zur Reinigung/Desinfektion
Reinigung:
5
gründliche Reinigung mit frischem Tuch,
5
mit Wasser nachspülen und mit frischem, weichem
Tuch trocknen.
AnsetzeneinerFlächendesinfektionsmittellösung
(nach Herstellerangaben),
mitTuchauswischen,
5
gründlich mit Wasser nachspülen und mit frischem,
weichem Tuch trocknen.
Ansetzen einer Reinigungslösung mit umwelt-
freundlichem Reiniger,
5
Desinfektion bei infizierten Patienten:
5
5
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Zgłoś jeśli naruszono regulamin